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Internationale Gebrauchshundprüfung (IGP)

Was beinhaltet die IGP mit dem Teampartner Hund?  

Fährtenarbeit - Unterordnung (Gehorsam) - Schutzdienst

 

 

 

Dieses sind die Elemente der Gebrauchshundprüfung, welche in drei Leistungsstufen aufeinander aufbauend erlernt werden (IGP 1 bis 3).

 

Das Erlernen der einzelnen Disziplinen beginnt schon spielerisch im Welpenalter. Wird über die Begleithundausbildung im Bereich der Unterordnung aufgebaut und führt mit weiteren Erziehungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Mensch und Hund in die einzelnen Stufen der Gebrauchshundprüfung.

 

Voraussetzung für das Ablegen einer Prüfung im IGP-Bereich ist auch hier die BH-VT. Nach der bestandenen Begleithundprüfung  wird die Arbeit in der Unterordnung, in der die bereits erlernten Gehorsamsübungen gefestigt werden weiter auf- und ausgebaut.

 

Der Hund wird in  nachstehende Übungen, die ihm in der Regel spaß machen mit viel Geduld, Motivation, Spiel, Lob sowie Belohnung ausgebildet.  Durch diese so genannten Gehorsamsarbeiten wird der Hund zum Teampartner; er wird umgänglicher, selbstsicherer, nervenstärker und ausgeglichener. 

 

Er lernt: 

 

ohne Leine seinem Partner in verschiedenen Gangarten und durch eine Menschengruppe zu folgen, ein schnelles „Sitz“, „Platz“ und „Steh“ aus der Bewegung, das „Apportieren“ mit einem entsprechenden „Apportierholz“ auf ebener Erde, das Apportieren mit gleichzeitigem „Überspringen einer Hürde“, die 1 m hoch und 1.50 m breit ist, das Apportieren mit gleichzeitigem „Überwinden einer Schrägwand“, die 1,80 m hoch ist, das „Voraussenden mit Hinlegen“ sowie das „Ablegen unter Ablenkung".

 

 

Zu den Elementen  der Gebrauchshundprüfung gehören wie oben bereits genannt auch die „Fährtenarbeit“ und der „Schutzdienst“.

Den Hund in der „ Fährtenarbeit“ auszubilden ist insbesondere  für den Menschen eine Fleißarbeit. Für den Hund wird dies regelmäßig mit Spaß verbunden sein. Er lernt hier selbständiges Arbeiten, da der Hundeführer gerade an Prüfungen den Hund nicht durch seine Stimme oder ggf. Handzeichen leiten bzw. helfen kann.

Es entwickeln sich daraus auch richtige Profis, die sog. „Fährtenhunde“. 

 

 

Bei der Fährtenarbeit werden im Verlauf des Trainings Wellenlinien, rechte, linke oder auch spitze Winkel und mehrere kleine Gegenstände (10 x 2-3 x 0,5-1 cm) aus unterschiedlichen Materialien wie z. B. Textilien, Leder und Holz ausgelegt, die der Hund auffinden soll. Die Fährtenlänge (min. 300 Schritt bis min. 600 Schritt) sowie die Liegezeit (min. 20 Min. bis min. 60 Min.) ist in den

 

Prüfungsstufen IGP 1 bis 3 unterschiedlich lang und es wird daher für den Hund immer anspruchsvoller.

 

Wenn von der Gebrauchshundausbildung gesprochen wird, hört man oft von Hundehaltern: „Mein Hund soll aber nicht beißen!“ 

Die Vorstellungen und Erwartungen über den Schutzdienst sind oftmals falsch. Mit dem kontrollierten und richtig gelernten Schutzdienst, nur mit geschulten Helfern, können wir dem Hund etwas bieten, das seinem angeborenen Beutetrieb, Schutztrieb und Wehrverhalten Rechnung trägt. Er darf „kämpfen“, gleichzeitig kann er mit dem Schutzarm Beute erobern und er muss sich dabei gegenüber dem Helfer wehren. Praktisch darf und muss er also vieles tun, was seinem Naturell entspricht. Das Kämpfen um die Beute (Schutzarm) und das Siegen über den Helfer erweckt beim Hund in keiner Weise Aggressivität gegenüber dem Menschen im Allgemeinen. Unser ausgebildeter Gebrauchshund ist also keine Waffe, sondern kann für uns sogar eine Hilfe sein. 

Die Ausbildung muss allerdings unter fachlicher und sachgemäßer Anleitung aufgebaut werden und beginnt daher schon im Welpenalter bzw. in der Junghundphase auf spielerische Weise.

Im Schutzdienst wird der Hund sehr stark belastet, da er aus der Reizsituation sofort wieder zurück in den Gehorsam gerufen wird. Es werden hohe Anforderungen an die Triebveranlagung, die Selbstsicherheit und die Belastbarkeit (TSB) des Hundes gestellt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. 

Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam und Bewachungsinstinkt gehören zu diesen Voraussetzungen.

Die Übungen im Schutzdienst bestehen aus:

Revieren nach dem Helfer,

Stellen und Verbellen,

Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers,

Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase,

Rückentransport (Der Hundeführer folgt dem Helfer mit seinem freifolgendem Hund),

Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport,

Angriff auf den Hund aus der Bewegung und abschließend den

Seitentransport (Der Helfer wird vom Hundeführer und dessen Hund begleitet. Der Hund beobachtet nur.) 

Bei Teilnahme an einer Gebrauchshundprüfung erfolgt eine Bewertung der einzelnen Elemente, mit abschließender Vergabe eines Ausbildungs-kennzeichens. Für alle drei Sparten können je nach Leistung des Hundes jeweils 100 Punkte vergeben werden.
Ebenfalls wird eine "TSB - Bewertung" vorgenommen. Diese soll die Wesensveranlagungen des Hundes im Hinblick auf eine Zuchtverwendung beschreiben, hat aber keinen Einfluss auf das Prüfungsergebnis. Der TSB lautet entweder „ausgeprägt“, „vorhanden“ oder „nicht genügend“. 

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