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Fährtenprüfung (FPr.) 1 bis 3   

Internationale Fährtenhundprüfung (IFH) 1 und 2

 

Wir Menschen sehen die Welt

mit den Augen, der Hund mit der Nase.

Die Leistungen des Hundes, feinste Duftspuren zu erkennen und zu verfolgen sind faszinierend und für uns Menschen eine kaum vorstellbare Fähigkeit.

Im Vergleich zur Nase des Menschen weist die des Hundes in ihrem Aufbau mehrere Besonderheiten auf. Die Nasenmuscheln sind vielfach verästelt und ein Teil davon mit Riechschleim überzogen. Die Anzahl der Riechflächen ist etwa 45-mal größer als beim Menschen und hat etwa das 14fache Volumen des menschlichen Riechhirns.

Jeder Boden beherbergt eine Vielzahl verschiedener Lebewesen wie z.B. Bakterien, Pilze, Tiere etc. Für die Fährte sind im Wesentlichen nur die Bakterien und Pilze interessant. Durch das Auftreten beim Legen der Fährte wird der Boden verdichtet und feuchtere Schichten freigelegt. Durch Verdunstung erfolgt eine erhöhte Freisetzung des Bodengeruchs durch aktive Keime.

Beim Fährten auf Wiesen (s. o.) werden Pflanzen zertreten, deren im Zellsaft enthaltene Stoffe frei gesetzt werden. Wir alle kennen das, z.B. beim Zerreiben von Minzblättern und frisch geschnittenem Gras. Diese Düfte werden durch das Treten der Fährte für unseren Hund erkennbar. 

Der Hund lernt die Fährte, die getreten wurde, abzulesen. 

Im Beisein und später in Abwesenheit des Hundes wird eine Fährte gelegt. Zunächst ist dies nur eine kurze Strecke. Je nach Können des Hundes wird die Fährte verlängert und zählt bei der FPr. 1, min. 300 Schritt, der FPr. 2 min. 400 Schritt und in der dritten Stufe (FPr. 3) min. 600 Schritt. Die Fährte wird nach einer Liegezeit von min. 20 Minuten bis min. 60 Minuten abgesucht. Ab der FPr. 2 wird die Fährte zudem von einer fremden Person gelegt.

Innerhalb einer Fährte werden drei kleine Gegenstände (10 x 2-3 x 0,5 cm) aus unterschiedlichen Materialien, die sich in der Farbe nicht wesentlich vom Boden unterscheiden sollten, ausgelegt. Diese Gegenstände hat der Hund zu verweisen oder aufzunehmen. (Die FPr. 1 – 3 ist gleich der Fährtenarbeit der IGP 1 – 3.) 

Am Prüfungstag hat der Hund die Fährte an einer 10 m langen Leine selbständig ohne Kommandos und Einwirkungen des Hundeführers abzusuchen. Alternativ kann der Hund diese auch ohne Leine erarbeiten. Der Hundeführen hat dem Hund dann im Abstand von 10 m zu folgen. 

 

Internationale Fährtenhundprüfung (IFH) 1 und 2 

Die Vorgehensweise des Erlernens ist die gleiche wie bereits zuvor beschrieben. 

Zur Ablegung dieser Prüfungen ist wieder Voraussetzung, dass der betreffende Hund min. 18 Monate alt ist und die BH-VT Prüfung und für die IFH 2 auch eine IFH 1 abgelegt und bestanden hat. Der Hund hat seine Fährtensicherheit bei der IFH 1 auf einer min. 1.200 Schritt und bei der IFH 2 auf min. 1.800 Schritt langen und min. 120 bzw. 180 Minuten alten Fremdfährte, zu zeigen. Das Legen der Fährte auf einer Prüfung wird ebenfalls von einem fremden Fährtenleger ausgeführt. Auf der IFH 1 werden vier und bei der IFH 2 sieben Gegenstände ausgelegt.  Zudem wird von einer weiteren Person noch eine Verleitungsfährte in die bereits gelegte Fährte eingebracht. 

Die Höchstpunktzahl für Fährtenprüfungen oder Fährtenhundprüfungen beträgt jeweils 100 Punkte.  

Fährtenarbeit ist für Hund und Mensch eine Geduldsarbeit und fordert von beiden kontinuierliches Arbeiten und Einsatzfreude. 

Insbesondere kann bei dieser Arbeit jeder Hund (egal welche Rasse) sein Können unter Beweis stellen.

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